Kind-Mutter/Vater-Rehabilitation
Indikationen für Kinder und Jugendliche
- Atemwegserkrankungen
- Hauterkrankungen
- Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems
- Ernährungs- und Stoffwechselstörungen
- Verhaltensstörungen
- Myopathien
Antrag Vor der Reha-Maßnahme müssen Versicherten ein Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellen. Die medizinische Notwendigkeit ist durch Haus- oder Fachärzte ausführlich zu begründen. Dieses Gutachten muss überzeugend darstellen, weshalb eine stationäre Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme (mit Begleitperson) nötig ist. Bei Ablehnung ist begründeter Widerspruch möglich.
Kinder / Jugendliche Bei Erkrankungen entsprechend der Indikationsliste werden stationäre Heilverfahren als Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme nach SGB V § 23/40 durchgeführt. Kinder, die vom Kostenträger als gesunde Begleitpersonen eingestuft werden, dürfen bei akuter Erkrankung nur von niedergelassenen Ärzten behandelt werden.
Eltern Die Aufnahme von Mutter, Vater oder anderen Bezugspersonen ist als Begleitperson oder ebenfalls als Rehabilitationspatient möglich. Bei Beantragung und Genehmigung muss der Status eindeutig geklärt werden.
Mutter-Kind-Maßnahmen Steht die Gesundheit der Mutter im Vordergrund der Maßnahme, kann der Anrtrag über Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bwz. direkt bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme nach § 24/41 SGB V kann auch in sogenannten "gleichartigen Einrichtungen" genehmigt werden.
Wunsch- und Wahlrecht Bei Beantragung kann die Sophienklinik als gewünschte Einrichtung mit entsprechender Begründung angegeben werden. Für die Begründung wird Formulierungshilfe angeboten. Für alle Kostenträger gilt das "Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten" nach SGB IX § 9. Die Sophienklinik hat gültige Versorgungsverträge für die Behandlung Erwachsener und Kinder.
Zuzahlung Kinder sind von Zuzahlungen befreit. Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene wird kalendertäglich berechnet. Die aktuelle Höhe und die Härtefallregelungen können erfragt werden.
Beratung Haben Sie Rückfragen zum Schulunterrich? Kommen Sie mit dem Rehaantrag nicht klar? Ist eine Vorabsprache bei Behinderung ratsam? Sind Sie privat versichert oder verbeamtet? Schläft Ihr Kind nur im Kinderbett? Über solche und ähnliche Fragen beraten Sie die Leitende Schwester und unsere Ärzte.
Leitfaden zum Aufenthalt
 |