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Antrag
Vor der Reha-Maßnahme muss vom Versicherten ein Antrag bei Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt werden. Zuvor ist durch Haus- oder Facharzt die medizinische Notwendigkeit auf dem Antrag zu begründen. Dieses Gutachten muß überzeugend darstellen, weshalb eine stationäre Rehamaßnahme (mit Begleitperson) nötig ist. Bei Ablehnung ist begründeter Widerspruch möglich.
Kinder / Jugendliche Bei Erkrankungen entsprechend der Indikationsliste werden stationäre Heilverfahren als Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme nach § 23/40 SGB V bzw. SGB VI durchgeführt.
Eltern Die Aufnahme von Mutter, Vater oder anderen Bezugspersonen ist als Begleitperson oder ebenfalls als Rehapatient möglich. Bei Beantragung und Genehmigung muß der Status eindeutig geklärt werden.
Mutter-Kind-Kuren Steht die Gesundheit der Mutter im Vordergrund der Maßnahme, kann der Anrtrag über Beratungsstellen von Diakonie, Caritas, DRK, AWO oder direkt bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme nach § 24/41 SGB V kann auch in sogenannten "gleichartigen Einrichtungen" genehmigt werden.
Wunsch- und Wahlrecht Bei Beantragung kann die Sophienklinik als gewünschte Einrichtung mit entsprechender Begründung angegeben werden. Für alle Kostenträger gilt das "Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten" nach SGB IX.
Zuzahlung Kinder sind von Zuzahlungen befreit. Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene wird kalendertäglich berechnet. Die aktuelle Höhe und die gesetzlichen Härtefallregelungen können erfragt werden.
Leitfaden zum Aufenthalt
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