Sie wollen zu uns
Reha-Antrag Vor der Reha-Maßnahme muss vom Versicherten ein ärztlich begründeter Antrag bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung gestellt werden. Die Notwendigkeit einer stationären Reha-Maßnahme (evtl. mit Begleitperson) muss überzeugend dargestellt werden. Bei Ablehnung ist begründeter Widerspruch möglich. Beratung - Ihr Weg zu uns
Anschlussheilbehandlung Nach einer Behandlung in einer Akutklinik kann durch Ärzte, Sozialdienst oder Kostenträger eine AHB/AR eingeleitet werden.
Privatgäste Für Selbstzahler werden Privatkuren, ambulante- und Kurzkuren angeboten. Für unsere Urlaubs- und Wellnessangebote haben wir das Wort Gastgeberei erfunden.
Kinder/Jugendliche Stationäre Heilverfahren werden als Reha- oder Vorsorgemaßnahme nach SGB V bzw. SGB VI durchgeführt. Gesunde Begleitkinder dürfen bei akuter Erkrankung nur von niedergelassenen Ärzten behandelt werden.
Eltern Die Aufnahme von Mutter, Vater oder anderen Bezugspersonen ist als Begleitperson oder ebenfalls als Rehapatient möglich. Das muss bei Beantragung und Genehmigung eindeutig geklärt werden.
Wunsch- und Wahlrecht Im Reha-Antrag kann die Sophienklinik als gewünschte Einrichtung mit entsprechender Begründung angegeben werden. Für alle Kostenträger gilt das "Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten" nach SGB IX.
Zuzahlungen Die gesetzliche Zuzahlung für Erwachsene wird kalendertäglich berechnet. Die aktuelle Höhe kann erfragt werden. Kinder sind von Zuzahlungen befreit.
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