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Sonstige Regelungen - wer trägt die Kosten?


Sie können natürlich jederzeit auf eigene Kosten eine Behandlung in Anspruch nehmen.

Aber die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten.
Innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems ist genau festgelegt, welcher Sozialleistungsträger für welchen Patienten die Kosten zu tragen hat bzw. bezuschusst.

Für alle, die krankenversichert sind sowie für Rentner:
die Krankenkassen

Für alle, die rentenversichert sind/ es eine Zeitlang waren:
die Rentenversicherung

Für alle, die weder kranken- noch rentenversichert sind:
(und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten)
das Sozialamt

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall:
die Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften

Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Gewaltopfer:
das Versorgungsamt

Für Angehörige des öffentlichen Dienstes:
(soweit kein anderer Anspruch besteht)
die Beihilfestelle

 


   







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oder mailen Sie uns
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