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Aus dem Krankenhaus zur Reha


Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, werden zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes danach zu einer sogenannten Anschlussheilbehandlung (AHB)oder Anschlussrehabilitation (AR) überwiesen.

Anschlussheilbehandlungen finden unmittelbar nach oder in engem zeitlichen Zusammenhang an eine Krankenhausbehandlung statt.

Dafür müssen bestimmte medizinische und sozialrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, über die das Krankenhaus oder unsere Einrichtung gern Auskunft gibt.

Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme des Patienten in die Rehaklinik übernimmt das Krankenhaus.

Wenn Ihre Indikationen mit denen unseres Hauses übereinstimmen, können Sie mit dem gesetzlich verbrieften "Wunsch- und Wahlrecht" die Aufnahme in die Sophienklinik beim zuständigen Kostenträger beantragen.


Unsere Mitarbeiter geben Ihnen gern Auskunft und freuen sich auf Ihren Besuch!


   




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