

Sophienstraße 25
99518 Bad Sulza
Telefon: (03 64 61) 97-0
info@sophien-klinik.de
Über Ihren Arzt zur Reha
- Zuerst zum Arzt
Wenn Sie eine Rehamaßnahme benötigen, sollten Sie zuerst zu Ihrem Arzt gehen. Er muss die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger - siehe Sonstige Regelungen - Wer trägt die Kosten? - schriftlich begründen.
- Dann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen
Mit der Zustimmung des Hausarztes stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse bzw. dem Rentenversicherungsträger und geben unsere Klinik als gewünschte Einrichtung an. Diesem Antrag sollten Sie ein ärztliches Gutachten beifügen, das die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme bestätigt.
- Nach der Prüfung des Antrages stellt Ihr Kostenträger eine Kostenbewilligung für ein stationäres Heilverfahren oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme aus.
Wir haben Versorgungsverträge mit allen Krankenkassen nach § 111 SGB V abgeschlossen und sind von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland und Berlin-Brandenburg, sowie der Knappschaft-Bahn-See anerkannt.
- Mit dem Rezept Ihres Arztes in eine Rehaklinik
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen und stellt ein Rezept aus. Diese Behandlungen können Sie in unserer Klinik in Anspruch nehmen. Zusätzlich wird Ihnen Unterkunft und Verpflegung angeboten - Preise erfragen Sie bitte telefonisch unter (03 64 61) 97 - 0 oder über die Prospektanforderung.
- Ambulante Badekuren in einer Rehaklinik
Wenn Ihnen Ihr Kostenträger eine Ambulante Maßnahme am Kurort (sog. ambulante Badekur) bewilligt, so verordnet Ihnen der Badearzt des Kurortes die physiotherapeutischen Anwendungen, die Sie dann in unserer Rehaklinik in Anspruch nehmen können. Auch in diesem Fall können Sie Vollpension in der Klinik buchen.
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